1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
  2. Wie in den Preislisten der BAVE Baugeräteverleih GmbH bei Nürnberg angegeben, gelten für den Verleih von Maschinen und Geräten je Werktag (auch samstags) die Tagesmietsätze. Für Gerüste und Schalungen gelten die Wochenmietsätze.
  3. Nicht im Preis enthalten sind: Bedienungspersonal, Schutzkleidung, Treibstoff, Schmiermittel, Verschleißzubehör wie Bohrer, Trennscheiben usw., Sonderzubehör sowie Lieferung und Abholung.
  4. Die Mindestmietgebühr beim Maschinen- und Geräteverleih ist ein halber Tag, wobei 70 Prozent der Tagesmiete angerechnet werden. Die Mindestmiete für Schalungen und Gerüste ist zwei Wochen. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. der Reservierung und endet mit dem Tag des Eingangs im Lager der BAVE Baugeräteverleih GmbH in Nürnberg.
  5. Der Rücklieferschein ist Voraussetzung für die Beendigung der Mietzeit.
  6. Bei der Anmietung von Geräten, Maschinen, Schalungen und Gerüsten sind die Personalunterlagen vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass). Bei Firmen muss dem BAVE Baugeräteverleih bei Nürnberg eine schriftliche Bestellung vorliegen. Eine Anschrift im Inland ist zwingend notwendig. Ebenso ist der Abholer dem Vermieter mitzuteilen. Bei Rücklieferung größerer Mengen Gerüst ist vorher ein Termin mit Ihrem Baugeräteverleih bei Nürnberg zu vereinbaren. Bei Abholung derselben muss mindestens eine Woche vorher mit dem Vermieter ein Termin vereinbart werden. Die Mietzeit ist bei Abholung anzugeben. Eine längere Mietzeit als angegeben, ist uns unverzüglich mitzuteilen.
  7. Standorte der Mietgeräte und Gerüste müssen bei Abholung dem BAVE Baugeräteverleih angezeigt werden. Ebenso ein Baustellenwechsel. Ihr Baugeräteverleih bei Nürnberg erhält jederzeit Zutritt zu den Mietgeräten und Gerüsten.
  8. Für Diebstahl und Abhandenkommen sowie für Schäden durch Feuer, Nachlässigkeit, nicht Beachtung der Bedienungsanleitung und Einweisung haftet ausschließlich der Mieter. Schäden werden grundsätzlich zum Neupreis des Gerätes abgerechnet.
  9. Benutzt der Mieter Mietgegenstände im öffentlichen Verkehr, so ist er für den verkehrsgerechten Einsatz haftbar. Auch ist er verpflichtet zu überprüfen, ob Ihm eventuell entsprechend nötige Genehmigungen vorliegen und seinerseits entsprechende Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht-Versicherungen vorhanden sind. Für Fahrzeuge und Maschinen, die auf der Straße selbstfahrend ohne eigenes Nummernschild transportiert werden, tritt der Mieter haftpflichtmäßig an Halter statt. Der Mieter ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass eventuelle Schäden durch seine Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht-Versicherungen gedeckt sind.
  10. Für Schäden, die durch Transport und Einsatz der Mietgeräte dem Mieter oder Dritten entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.
  11. Untervermietung ist nicht gestattet, auch nicht kostenlose Überlassung an Dritte. Bei Nichtbeachtung ist die BAVE Baugeräteverleih GmbH bei Nürnberg berechtigt, den doppelten Mietpreis zu verlangen.
  12. Mit der Abfahrt der Mietgegenstände vom Betriebshof der BAVE Baugeräteverleih GmbH tritt der Gefahrenübergang auf den Mieter ein. Der Mieter erkennt damit den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes an. Für den Ausfall der Geräte nach Gefahrenübergang sind wir nicht haftbar.
  13. Für den Einsatz der Mietgegenstände haftet der Mieter selbst. Auch bei Überlassung an Dritte ist der Mieter voll haftbar. Ersatzansprüche aus einem Stillstand eines Gerätes oder für die Zeit des Austausches desselben können nicht gestellt werden.
  14. Werden Mietgegenstände ohne Bedienungspersonal vermietet, so hat der Mieter für entsprechendes Fachpersonal selbst zu sorgen. Der Mieter ist dann für den fachgerechten Einsatz der Geräte bzw. Aufbau der Gerüste selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatz unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen (U.V.V., StVO. usw.) vorgenommen wird.
  15. Sollte am Mietgegenstand während der Einsatzzeit ein Defekt festgestellt werden, so ist das Gerät sofort stillzulegen und zurückzugeben oder der BAVE Baugeräteverleih bei Nürnberg sofort zu verständigen, damit der Mietgegenstand ausgewechselt werden kann. Später vorgetragene Reklamationen können nicht anerkannt werden.
  16. Die Mietsachen sind in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zurückzubringen. Soweit dies nicht berücksichtigt wird, wird BAVE Baugeräteverleih in Schwabach bei Nürnberg diese Arbeit vornehmen und dem Mieter in Rechnung stellen. Der Mieter ist verpflichtet, schwer oder überhaupt nicht zu reinigende Verschmutzungen zu verhindern bzw. Gerätschaften zum Beispiel bei Anstrich bzw. Putzarbeiten entsprechend abzudecken.
  17. Die Bezahlung der Mietgebühr ist bei Mietbeginn im Voraus zu tätigen und eine entsprechende Kaution zu hinterlegen. Zwischenrechnungen gelten als vereinbart und sind sofort zu bezahlen. Geleistete Kautionen werden am Ende der Mietzeit nach Verrechnung mit eventuellen Ersatzansprüchen und offenen Mietgebühren wieder ausgezahlt. Mietrechnungen sind sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die BAVE Baugeräteverleih GmbH bei Nürnberg dazu berechtigt, die Mietsachen sofort zurückzuholen oder zurücktransportieren zu lassen. Der Mieter kann in solchen Fällen keine Regressansprüche geltend machen, auch nicht solche, die ihm von Dritten gestellt werden.
  18. Der aus einer Rückholung entstehende Schaden geht zu Lasten des Mieters und zwar ohne besonderen Nachweis.
  19. Bei Auslieferung und Rückholung der Mietgegenstände wird der Aufwand berechnet.
  20. Der Gerichtsstand ist Schwabach bzw. Nürnberg.
  21. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus gesetzlichen Gründen ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierbei die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.