Vermietung von Baugeräten und Gerüsten

 

 

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Specht

 

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Wie in den Preislisten der BAVE Baugeräteverleih GmbH bei Nürnberg angegeben, gelten für den Verleih von Maschinen und Geräten je Werktag (auch samstags) die Tagesmietsätze. Für Gerüste und Schalungen gelten die Wochenmietsätze.

Nicht im Preis enthalten sind: Bedienungspersonal, Schutzkleidung, Treibstoff, Schmiermittel, Verschleißzubehör wie Bohrer, Trennscheiben usw., Sonderzubehör sowie Lieferung und Abholung.

Die Mindestmietgebühr beim Maschinen- und Geräteverleih ist ein halber Tag, wobei 70 Prozent der Tagesmiete angerechnet werden. Die Mindestmiete für Schalungen und Gerüste ist zwei Wochen. Die Berechnung beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. der Reservierung und endet mit dem Tag des Eingangs im Lager der BAVE Baugeräteverleih GmbH in Nürnberg.

Der Rücklieferschein ist Voraussetzung für die Beendigung der Mietzeit.

Bei der Anmietung von Geräten, Maschinen, Schalungen und Gerüsten sind die Personalunterlagen vorzulegen (Personalausweis oder Reisepass). Bei Firmen muss dem BAVE Baugeräteverleih bei Nürnberg eine schriftliche Bestellung vorliegen. Eine Anschrift im Inland ist zwingend notwendig. Ebenso ist der Abholer dem Vermieter mitzuteilen. Bei Rücklieferung größerer Mengen Gerüst ist vorher ein Termin mit Ihrem Baugeräteverleih bei Nürnberg zu vereinbaren. Bei Abholung derselben muss mindestens eine Woche vorher mit dem Vermieter ein Termin vereinbart werden. Die Mietzeit ist bei Abholung anzugeben. Eine längere Mietzeit als angegeben, ist uns unverzüglich mitzuteilen.

Standorte der Mietgeräte und Gerüste müssen bei Abholung dem BAVE Baugeräteverleih angezeigt werden. Ebenso ein Baustellenwechsel. Ihr Baugeräteverleih bei Nürnberg erhält jederzeit Zutritt zu den Mietgeräten und Gerüsten.

Für Diebstahl und Abhandenkommen sowie für Schäden durch Feuer, Nachlässigkeit, nicht Beachtung der Bedienungsanleitung und Einweisung haftet ausschließlich der Mieter. Schäden werden grundsätzlich zum Neupreis des Gerätes abgerechnet.

Benutzt der Mieter Mietgegenstände im öffentlichen Verkehr, so ist er für den verkehrsgerechten Einsatz haftbar. Auch ist er verpflichtet zu überprüfen, ob Ihm eventuell entsprechend nötige Genehmigungen vorliegen und seinerseits entsprechende Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht-Versicherungen vorhanden sind. Für Fahrzeuge und Maschinen, die auf der Straße selbstfahrend ohne eigenes Nummernschild transportiert werden, tritt der Mieter haftpflichtmäßig an Halter statt. Der Mieter ist verpflichtet sich zu vergewissern, dass eventuelle Schäden durch seine Haftpflicht-/Betriebshaftpflicht-Versicherungen gedeckt sind.

Für Schäden, die durch Transport und Einsatz der Mietgeräte dem Mieter oder Dritten entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

Untervermietung ist nicht gestattet, auch nicht kostenlose Überlassung an Dritte. Bei Nichtbeachtung ist die BAVE Baugeräteverleih GmbH bei Nürnberg berechtigt, den doppelten Mietpreis zu verlangen.

Mit der Abfahrt der Mietgegenstände vom Betriebshof der BAVE Baugeräteverleih GmbH tritt der Gefahrenübergang auf den Mieter ein. Der Mieter erkennt damit den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes an. Für den Ausfall der Geräte nach Gefahrenübergang sind wir nicht haftbar.

Für den Einsatz der Mietgegenstände haftet der Mieter selbst. Auch bei Überlassung an Dritte ist der Mieter voll haftbar. Ersatzansprüche aus einem Stillstand eines Gerätes oder für die Zeit des Austausches desselben können nicht gestellt werden.

Werden Mietgegenstände ohne Bedienungspersonal vermietet, so hat der Mieter für entsprechendes Fachpersonal selbst zu sorgen. Der Mieter ist dann für den fachgerechten Einsatz der Geräte bzw. Aufbau der Gerüste selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatz unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen (U.V.V., StVO. usw.) vorgenommen wird.

Sollte am Mietgegenstand während der Einsatzzeit ein Defekt festgestellt werden, so ist das Gerät sofort stillzulegen und zurückzugeben oder der BAVE Baugeräteverleih bei Nürnberg sofort zu verständigen, damit der Mietgegenstand ausgewechselt werden kann. Später vorgetragene Reklamationen können nicht anerkannt werden.

Die Mietsachen sind in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zurückzubringen. Soweit dies nicht berücksichtigt wird, wird BAVE Baugeräteverleih in Schwabach bei Nürnberg diese Arbeit vornehmen und dem Mieter in Rechnung stellen. Der Mieter ist verpflichtet, schwer oder überhaupt nicht zu reinigende Verschmutzungen zu verhindern bzw. Gerätschaften zum Beispiel bei Anstrich bzw. Putzarbeiten entsprechend abzudecken.

Die Bezahlung der Mietgebühr ist bei Mietbeginn im Voraus zu tätigen oder eine entsprechende Kaution zu hinterlegen. Zwischenrechnungen gelten als vereinbart und sind sofort zu bezahlen. Geleistete Kautionen werden am Ende der Mietzeit nach Verrechnung mit eventuellen Ersatzansprüchen und offenen Mietgebühren wieder ausgezahlt. Mietrechnungen sind sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die BAVE Baugeräteverleih GmbH bei Nürnberg dazu berechtigt, die Mietsachen sofort zurückzuholen oder zurücktransportieren zu lassen. Der Mieter kann in solchen Fällen keine Regressansprüche geltend machen, auch nicht solche, die ihm von Dritten gestellt werden.

Der aus einer Rückholung entstehende Schaden geht zu Lasten des Mieters und zwar ohne besonderen Nachweis.

Bei Auslieferung und Rückholung der Mietgegenstände wird der Aufwand berechnet.

Der Gerichtsstand ist Schwabach bzw. Nürnberg.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus gesetzlichen Gründen ungültig sein oder ungültig werden, so wird hierbei die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Firmengeschichte

1963 gründete Karl Specht, Malermeister aus Hessen, einen kleinen Malerbetrieb in Nürnberg. Sechs Jahre später gründete er dann die Firma Specht KG. Zunächst wurde der Betrieb mit wenigen Mitarbeitern geführt. Über die Jahre wuchs die Maler-Firma zu einem Unternehmen mit über 20 Beschäftigten heran. Neben Malerarbeiten führte der Betrieb auch große Sanierungen im Großraum Nürnberg aus und verfügte bereits damals über seinen eigenen Gerüstbau.

Wachsendes Angebot an Sanierungs-Leistungen im Großraum Nürnberg

1983 wurde Specht KG von den Eheleuten Karl und Ilse Specht aufgespalten. Es entstanden die Firmen der Specht Maler GmbH und der BAVE Baugeräte Verleih GmbH.

Die Firma Specht, als eingetragener Meister- und Innungsbetrieb, führte weiterhin Malerarbeiten, Sanierungen, Gerüstbau, Vollwärmedämmungen und mehr durch, während die Firma BAVE Gartengeräte, Baugeräte und Gerüste (Fahrgerüst / Fassadengerüst) vermietete.

1992 trat dann der Sohn Mark Specht in das Unternehmen ein. Er übernahm die Geschäftsführung der Maler-Firma bei Nürnberg, aus der sich Karl Specht (zwölf Jahre Innungsvorstand und Ehrenamtsträger) aus Altersgründen zurückzog. Mark Specht hatte zuvor im Betrieb seine Ausbildung absolviert und 1993 seine Meisterprüfung abgelegt.

Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, nahm Mark Specht an weiteren fachspezifischen Schulungen im Bereich Betoninstandsetzung teil.1993 erwarb er noch den SIVV-Schein (Schützen Instandsetzen Verbinden und Verstärken) als Betonfachmann. Weitere Fortbildungen und Fachschulungen folgten im Bereich Balkonsanierung, Instandsetzung, Abdichtung, Mauertrockenlegung und Salzbehandlung. Außerdem absolvierte Specht mehrere aktuelle Schulungen im Bereich SIVV und Wärmedämmung.

Alle Arten von Malerarbeiten und Sanierungen: Specht Maler GmbH bei Nürnberg

Mit hohen Fachkenntnissen und qualifiziertem Personal führt Ihre Maler-Firma einerseits alle üblichen Malerarbeiten, Fassadensanierungen, Vollwärmeschutz, Lackierarbeiten und Tapezierarbeiten seit Jahrzehnten erfolgreich durch. Zum anderen nimmt das Unternehmen auch fachkompetent Betonsanierungen sowie Balkonsanierungen vor. Auch Balkonneuerstellungen, Mauertrockenlegungen, Betonabdichtungen, Isolierungen und Fugensanierungen bieten wir mit großer Kundenzufriedenheit und wachsender Nachfrage an.

Trotz vieler fachspezifischer Fortbildungen ist die Specht Maler GmbH auch im ursprünglichen Tätigkeitsbereich des Malers und Lackierers nicht stehen geblieben. Wir beachten auch hier alle neuesten Errungenschaften und Vorschriften für z.B. Farbtechnik, Fassaden, Wärmedämmarbeiten - EnEV, usw.

Gerüstbau von Specht Maler und BAVE Baugeräteverleih bei Nürnberg

Mit einer großen Menge eigenen Gerüsts sind Specht und BAVE im Bereich Gerüstbau und Gerüstvermietung ebenfalls zuverlässige und leistungsstarke Partner. Nicht ganz ohne Stolz verweisen wir noch heute auf Kunden, die aus den Gründerjahren von Karl Specht stammen. Bei Malerarbeiten, Sanierungen, Trockenlegungen, Gerüstbau und vielen weiteren Arbeiten im Großraum Nürnberg wenden Sie sich noch immer vertrauensvoll an unseren Familienbetrieb.

Malerarbeiten, Gerüstbau und Sanierungen in Nürnberg und weiteren Einsatzgebieten

Unsere Einsatzorte liegen überwiegend im Großraum Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach, Roth und Lauf. Aber auch auswärtige Einsatzgebiete sind jederzeit willkommen. Specht Maler und Bave Baugeräte Viermietung freuen sich auf Sie.

Büro:
Untere Pfaffensteigstr. 47
91126 Schwabach
Tel.: 09 11 / 63 64 76

Lager / Geräteausgabe: 
Am Waldrand 33 - 35 
90455 Nürnberg
Tel.: 091 22 / 72 17 0

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